Winterreifenpflicht und Schneekettenpflicht in Südtirol
In Südtirol und Österreich gilt eine sogenannte Winterausrüstungspflicht. Was das genau bedeutet und ab wann Winterreifen Pflicht sind, erklären wir in diesem Artikel.
Da man bei der Anreise von Deutschland nach Südtirol auch durch Österreich fährt, enthält der Beitrag auch die gesetzlichen Bestimmungen für Österreich.
Winterreifen und Schneeketten in Südtirol
Grundsätzlich herrscht in Südtirol das ganze Jahr über eine sogenannte Winterausrüstungspflicht. Diese gilt für alle Fahrzeuge. Winterausrüstungspflicht bedeutet, das Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen wie Schnee oder Matsch nur mit Winterreifen oder mit montierten Schneeketten gefahren werden dürfen. Da man auch im Sommer, zumindest auf höher gelegenen Passstraßen, mit einem plötzlichen Wintereinbruch rechnen muss, ist man auf der sicheren Seite, wenn man Schneeketten immer im Auto mit dabei hat.
Für die Brennerautobahn gilt dagegen für den Abschnitt Brenner – Affi und die Stadtgemeinde Bozen Folgendes: Dieser Streckabschnitt darf vom 15. November bis 15. April nur mit Winterausrüstung (im Regelfall reichen natürlich normale Winterreifen) befahren werden – egal, ob winterliche Verhältnisse herrschen oder nicht. Zusätzlich gilt in Bozen bei winterlichen Verhältnissen ein Fahrverbot für alle Motorräder.
Wer diese Vorschrift missachtet und kontrolliert wird, muss eine Verwaltungsstrafe von mindestens 80 Euro zahlen (im schlimmsten Fall gut 300 Euro). Außerdem wird der Lenker des Fahrzeugs aufgefordert, ohne Pflichtausrüstung nicht weiter zu fahren.
Es kann also, wie bereits erwähnt, nicht schaden, bei einer Fahrt nach Südtirol immer Schneeketten mit dabei zu haben. Kurze Wintereinbrüche kann es auch in den Sommermonaten immer wieder geben. Wer gerne über die hoch gelegenen Alpenpässe wie das Stilfser Joch fährt, wird dann mit Sommerreifen wenig Spaß haben…
Winterreifen und Schneeketten in Österreich
In Österreich herrscht Winterausrüstungspflicht vom 1. November bis 15. April. Bei winterlichen Verhältnissen wie Schnee, Eis oder Matsch darf man nur mit Winterreifen oder mit Schneeketten (hier reicht es, wenn an mindestens 2 Rädern Schneeketten angebracht sind) fahren. Dies gilt für alle PKW und Fahrzeuge/LKW bis 3,5 t. Fahrzeuge über 3,5 t dürfen nur mit Winterreifen fahren (unabhängig vom Wetter), außerdem ist das Mitführen von Schneeketten Pflicht.