Urlaub mit Hund in Südtirol
Südtirol eignet sich sehr gut für einen Urlaub mit Hund. Allerdings muss man ein paar Regeln beachten. Informationen zu Einreisebestimmungen und mehr geben wir in diesem Beitrag.
Wer seinen Hund mit den Südtirol-Urlaub nehmen will, muss sich bei der Einreise an geltende EU-Bestimmungen halten. Das bedeutet, dass man für den Hund einen ordnungsgemäß ausgefüllten EU-Heimtierpass dabei haben muss. Außerdem muss der Hund einen Chip haben, damit er eindeutig identifiziert werden kann. Pflicht ist auch eine Tollwut-Schutzimpfung, die mindestens 21 Tage alt sein muss und maximal 1 Jahr alt sein darf. Für Jungtiere (bis zu einem Alter von 12 Wochen) ist eine Einreise nicht erlaubt.
Seit dem Jahr 2009 gilt in Italien eine Leinenpflicht für Hunde und eine erweiterte Maulkorbpflicht. Erweiterte Maulkorbpflicht bedeutet, dass der Hund nicht immer einen Maulkorb tragen muss, man aber immer einen dabei haben muss. In öffentlichen Verkehrsmitteln (auch in einer Seilbahn) sollte man ihn aber anlegen.
Auch wenn Leinenpflicht erst einmal abschreckend klingt, haben wir – zumindest außerhalb von Städten und auch beim Bergwandern – zwar viele Hunde ohne Leine, aber noch nie Kontrollen erlebt. Wer seinen Hund also ohne Leine laufen lässt, sollte also ganz besonders vorsichtig sein, denn legal ist das, wie gesagt, nicht. Ganz wichtig: Sobald man sich in der Nähe von Kuhherden befindet, sollten Hunde immer an die Leine. Auch dann, wenn man eigentlich einen sehr folgsamen Hund hat. Immer wieder kann man ja von Wanderern lesen, die von Kühen angegriffen wurden. Fast immer waren die Wanderer hier mit Hunden unterwegs. Der Angriff gilt dann eigentlich dem Hund, denn Kühe fühlen sich von Hunden im Regelfall bedroht (ausführliche Informationen zu dem Thema gibt es im Beitrag Wandertipp: Vom richtigen Umgang mit Kuhherden).
Und noch ganz wichtig: Das Entsorgen von Hundehaufen ist Pflicht und wird zum Teil streng kontrolliert.
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